100 Euro die Stunde, bis zu zehn Jahre Haft

Business-Podcast für Personal Training
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100 Euro die Stunde, bis zu zehn Jahre Haft
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Folge 195 meines Business Podcasts für Personal Training dreht sich um Scheinselbstständigkeit. Um ein Thema, das kaum ein Personal Trainer auf dem Schirm hat, obwohl es ganz schnell um seine Existenz gehen kann.

Scheinselbstständigkeit Personal Trainer: 100 Euro die Stunde, bis zu zehn Jahre Haft

Ein Deal, bei dem scheinbar alle gewinnen

Hand aufs Herz. Du kennst diesen Deal.

Der eine Personal Trainer ist ausgebucht. Sein Kalender quillt über, die Anfragen hören nicht auf. Der andere hat noch Luft nach oben. Er wünscht sich mehr Klienten, denn von seinen aktuellen Umsätzen kann er nicht leben.

Also gibt der Ausgebuchte ein paar Klienten ab. Der Klient zahlt weiterhin 150 Euro die Stunde an ihn. Der Kollege, der das Training übernimmt, bekommt 100 Euro. 50 Euro pro Stunde bleiben beim Auftraggeber.

Der Klient ist gut versorgt. Der eine verdient mit, ohne selbst in der Halle zu stehen. Der andere ist endlich ausgelastet. Alle gewinnen.

Scheinbar.

Zwei Jahre läuft alles gut. Dann kommt ein Brief.

In dieser Folge nehme ich Dich mit zu Tom und Jan. Tom ist ausgebucht, Jan ist hungrig. Tom sucht dringend jemanden, der für ihn arbeitet. Jan meldet sich. Der Deal steht, genau so, wie ich ihn oben beschrieben habe. Zwei Jahre lang läuft alles super.

Dann kommt Post. Betriebsprüfung bei Tom. Das Thema: der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit.

Und der Prüfer stellt eine einzige Frage: Wem gehören diese Klienten?

Die Antwort kostet Tom alles.

Scheinselbstständigkeit: Wenn aus kollegialer Hilfe ein Fall für das Strafrecht wird

Ich will Dir an dieser Stelle nichts schönreden. Deshalb hier die nackten Fakten, über die ich in der Folge spreche:

  • In einem echten Fall aus Bayern ging es um Nachforderungen von rund 78.000 Euro für 17 Trainer.
  • Wer als Auftraggeber Sozialbeiträge vorsätzlich nicht abführt, macht sich nach Paragraf 266a Strafgesetzbuch strafbar.
  • Das Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre.

Und nein, es ist nicht das Finanzamt, das bei Dir anklopft. Wer es ist und wer übernimmt, sobald ein Verdacht auf Vorsatz im Raum steht, erzähle ich Dir in der Folge.

Wie kann das sein?

Genau diese Frage stand vor Kurzem im Raum, als der Strafrechtler Holger Wirthwein in meinem Unternehmernetzwerk WECON einen Vortrag gehalten hat. Am Ende ist uns allen die Kinnlade heruntergeklappt. Er hat von Fällen erzählt, bei denen wir alle dachten: Wo bitte war hier das Problem?

Vielleicht denkst Du jetzt: Scheinselbstständigkeit betrifft nur Fitnessstudios. Ich bin Personal Trainer, ich arbeite seriös, ich zahle meine Steuern, ich beschäftige niemanden schwarz.

Genau diesen Gedanken nehme ich in der Folge auseinander. Denn es gibt ein Urteil des Bundessozialgerichts, von dem kaum ein Trainer je gehört hat. Und es entscheidet mit darüber, auf welcher Seite der Prüfung Du am Ende stehst.

Warum ausgerechnet die 50 Euro, die sich so fair anfühlen, dabei eine Rolle spielen? Das verrate ich Dir hier bewusst nicht in einem Satz. Weil Dir ein Satz nichts bringt, wenn es um Deine Existenz geht.

Zwei Trainer, zwei Seiten, eine Falle

Das Gefährliche an Scheinselbstständigkeit in diesem Deal: Es sitzen zwei in der Falle, nicht einer.

Vielleicht bist Du Tom. Du bist erfolgreich, Deine Liste ist voll, und Du willst Deine Klienten gut versorgt wissen. Dann trägst Du womöglich ein Risiko, das Du nicht kalkulieren kannst.

Vielleicht bist Du Jan. Du willst endlich ausgelastet sein und von Deinem Beruf leben können. Dann glaubst Du vermutlich, Scheinselbstständigkeit sei allein Toms Problem. Ist es nicht.

Und es gibt einen Punkt, der mich besonders beschäftigt: Der Vorsatz, um den es im Strafrecht geht, kann schon mit dem Hören dieser Folge beginnen. Wer es ahnt und trotzdem weitermacht, wird sich später kaum noch auf Unwissen berufen können.

Das erwartet Dich in Folge 195

  • Warum der Satz „Ich bin doch Personal Trainer, kein Studio“ Dich nicht vor dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit schützt
  • Die eine Frage, an der sich bei der Prüfung alles entscheidet, und was sie für Deinen Deal bedeutet
  • Was auf den Auftraggeber zukommt, wenn Scheinselbstständigkeit festgestellt wird, finanziell und strafrechtlich
  • Warum auch der übernehmende Trainer nicht aus dem Schneider ist
  • Wie Klienten weitergeben unter zwei Unternehmern sauber funktioniert

Warum ich darüber spreche

Ich arbeite seit über 29 Jahren als Personal Trainer und begleite als Business Coach Trainer beim Aufbau eines tragfähigen Business. Diese Kombination aus jahrzehntelanger Praxis und Business Coaching gibt es im deutschsprachigen Raum kein zweites Mal.

Ich war selbst oft genug ausgebucht und hatte mehr Anfragen, als ich annehmen konnte. Ich stand also genau vor dieser Entscheidung. Wie ich sie gelöst habe und warum das am Ende nicht nur die sauberere, sondern auch die menschlichere Lösung war, erzähle ich Dir in der Folge.

In den letzten Wochen haben mir immer mehr Kollegen genau diesen Deal geschildert. Kaum einer hatte dabei das Wort Scheinselbstständigkeit im Kopf. Deshalb gibt es diese Folge. Ich will Dir keine Angst machen. Ich will Dich wachrütteln.

Wenn Du wissen willst, welche unternehmerischen Stolperfallen sonst noch auf Dich warten, hör Dir auch Folge 193 an: Die fünf Fallstricke, die kaum ein Personal Trainer auf dem Schirm hat.

Wichtiger Hinweis

Ich bin kein Anwalt und schon gar kein Fachanwalt für Sozial- oder Strafrecht. Diese Folge enthält allgemeine Informationen und meine Erfahrungen, keine Rechtsberatung. Bei der Frage, ob in Deinem Einzelfall Scheinselbstständigkeit vorliegt, gehört ein Fachanwalt für Sozialrecht an den Tisch. Du weißt nicht, wo Du einen findest, der sich mit genau dieser Situation auskennt? Melde Dich bei mir. Über mein Unternehmernetzwerk nenne ich Dir gern passende Kontakte.

Jetzt reinhören

Hör Dir Folge 195 über Scheinselbstständigkeit an, bevor Du den nächsten Klienten abgibst oder übernimmst. Du findest sie hier und überall, wo es Podcasts gibt. Alle weiteren Folgen findest Du in der Podcast-Übersicht.

Und dann beantworte für Dich ehrlich eine Frage: Auf welcher Seite stehst Du?

Wenn Du weitergehen willst

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Meine Aufgabe ist es, Menschen erfolgreich zu machen. Dafür gebe ich mein Bestes. Versprochen!

Los geht’s … #MACHEN

Dein Eginhard

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